Unsere Kanzlei stellt sich vor
Unser Expertenwissen
Mit unserem Fachanwalt für Arbeitsrecht haben sie einen ausgewiesenen Experten auf Ihrer Seite. Durch jahrelange praktische und theoretische Erfahrung vertritt er Ihre Position bestmöglich.
Die Fachanwaltsbezeichnung ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen auf dem jeweiligen Rechtsgebiet.
Gemäß der geltenden Fachanwaltsordnung (FAO) ist der Nachweis unter anderem durch einen erfolgreich absolvierten Fachanwaltslehrgang mit 120 Zeitstunden und durch drei bestandene Leistungskontrollen (mit in der Regel fünfstündigen Klausuren) zu führen.
Zum Nachweis der praktischen Erfahrung ist eine bestimmte Anzahl von bearbeiteten Fällen aus dem jeweiligen Fachgebiet nötig.
Reinhard Lindner
Rechtsanwalt
Jahrgang 1959
Patrick Kneisel
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Jahrgang 1970